Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Müller / Frau Ruscher

Zimmer: 006 / 007

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

 

Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung (GewO)

Hinweise

 

Die nachstehenden Hinweise für den Antrag sind zu berücksichtigen:

 

Für das Betreiben einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis nach § 33i Abs. 1 Gewerbeordnung erforderlich.


Die Erlaubnis kann sowohl natürlichen als auch juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften, die nach den Besonderheiten des Gewerberechts keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und deshalb nicht selbst erlaubnisfähig sind, benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis (zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften oder Offene Handelsgesellschaften).


Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart (Spielhalle oder ähnliches Unternehmen) gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung (zum Beispiel Inhaberwechsel oder Umzug) erfordert eine neue Erlaubnis. Die Erlaubnis kann im Einzelfall mit einer Befristung erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle.


Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  1. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  2. Führungszeugnis der Belegart 0 (Beantragung des Dokuments zur Vorlage bei einer Behörde)
  3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 (Beantragung des Dokuments zur Vorlage bei einer Behörde)
  4. Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes (im Original einzureichen)
  5. Auskunft des Insolvenzgerichts, das für den Wohnort beziehungsweise für die Wohnorte in den letzten 5 Jahren zuständig ist, dass kein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet wurde und keine Verfahrenseröffnung mangels Masse abgewiesen wurde (im Original vorzulegen)
  6. Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis (kann ausschließlich über Internet unter der Internetadresse www.vollstreckungsportal.de eingeholt werden)
  7. Baugenehmigung oder Nutzungsänderungsbescheid für die Räumlichkeiten der zukünftigen Spielhalle (in Kopie)
  8. maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der zur Spielhalle gehörenden Räume
  9. Pacht- oder Mietvertrag für die Spielhalle


Achtung: Bei juristischen Personen sind die unter Punkt 1 - 6 genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen sowie - mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Personalpapiere - für die juristische Person selbst beizubringen. Zusätzlich dazu werden eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs und des Gesellschaftsvertrags benötigt.


Die glücksspielrechtliche Erlaubnis gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist als gesonderte Erlaubnis vom Spielhallenbetreiber bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen.


Zusätzlich benötigen Sie zum Betrieb einer Spielhalle eine Aufstellererlaubnis (§ 33c Abs. 1 GewO) und eine Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 GewO).


Mit der Beantragung der Erlaubnis erfüllt der Antragsteller nicht die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung. Es muss eine gesonderte Gewerbeanzeige muss gleichzeitig mit Beginn des Betriebes erfolgen.

 

Anmeldung mit eID

 

Für diesen Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren.

 

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

2. Angaben zur Zuverlässigkeit
3. Angaben zum Betrieb
4. Angaben zu den Gewinnmöglichkeiten
5. Betriebsübernahme
7. Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstückes
8. Betriebsleiter
9. erforderliche Unterlagen
Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

Impressum

Datenschutz

Universitätsstadt Freiberg

all fields marked with a (*) are required and must be filled out