Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Müller / Frau Ruscher

Zimmer: 006 / 007

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

 

Wanderlager gem. § 56a GewO

Hinweise

 

Der nachstehende Hinweis für den Antrag ist zu berücksichtigen:

 

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist spätestens vier Wochen vor Beginn bei der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll.

 

Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll, ist die Anzeige gemäß § 56 a Abs. 2 Satz 1 GewO bei der für den Ort der Niederlassung des Veranstalters zuständigen Behörde anzuzeigen.

 

Das Wanderlager im Sinne des § 56 a Abs. 2 Satz 1 GewO darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.

 

Leistungen oder Waren wie Finanzanlagen im Sinne des § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO, Versicherungsverträge, Bausparverträge, Immobiliarverbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen sowie Medizinprodukte im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2017 über Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung sind anlässlich eines Wanderlagers im Sinne des § 56 a Abs. 2 Satz 1 GewO verboten.

 

Zusätzlich zu der Anzeige sind folgende Unterlagen einzureichen: Muster der öffentlichen Ankündigung, Reisegewerbekarte (Kopie).

 

 

Anmeldung mit Ihrer BundID bzw. Mein Unternehmenskonto

 

Der Antrag auf irgendwas erfordert, dass Sie sich identifizieren. Dazu benötigen Sie ein Nutzerkonto "BundID" für natürliche Personen bzw. "Mein Unternehmenskonto" für juristische Personen. Ggf. ist es erforderlich, dass Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren müssen.

 

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Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Name des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Leistungen vertrieben werden einschl. Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind. Bei juristischen Personen sind die Rechtsformen und die Vertretungsberechtigten anzugeben.

Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, sofern der Veranstalter eingetragen ist.

2. Anliegen
3. Angaben zum Wanderlager

Datum des Wanderlagers

Uhrzeit des Wanderlagers

Name eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.

4. erforderliche Unterlagen

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

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