Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Müller / Frau Ruscher

Zimmer: 006 / 007

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

 

Reisegewerbe, Erlaubnis

Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Ausdehnung

Hinweise

 

Die nachstehenden Hinweise für den Antrag sind zu berücksichtigen:

 

Ein Reisegewerbe betreibt, wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche zu haben, ohne vorhergehende Bestellung Waren ankauft, Waren oder gewerbliche Leistungen anbietet oder Bestellungen darauf aufsucht oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Nach § 55 Abs. 2 GewO bedarf der Reisegewerbetreibende hierzu in der Regel einer Erlaubnis (Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt), die in der Form einer Reisegewerbekarte erteilt wird.


HINWEIS: Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Gewerbetreibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.

 

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.


ACHTUNG: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.


Zusätzlich zu dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (zusätzlich): Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
- wenn Sie mit Lebensmitteln handeln (zusätzlich): Gesundheitszeugnis
- wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen (zusätzlich): Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen und für die juristische Person selbst die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes.

Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.

 

 

 

Anmeldung mit eID

 

Für diesen Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren.

 

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

2. Ihr Begehren
3. Persönliche Verhältnisse
4. Art des beabsichtigten Reisegewerbes
5. Art der beabsichtigten Reisegewerbekarte
6. Notwendige Unterlagen

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

Personalausweis oder Reiseausweis ist in Original vorzulegen.

Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

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