Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Müller / Frau Ruscher

Zimmer: 006 / 007

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

 

Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

Hinweise

 

Die nachstehenden Hinweise für den Antrag sind zu berücksichtigen:

 

Neben dem Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33 c Abs. 3 GewO sind zusätzlich einzureichen:

  • Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasskopie mit aktueller Meldebescheinigung
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 1 GewO (Kopie) 
  • Grundriss mit eingezeichneten Geräten /Aufstellungsort

Die vollständigen Antragsunterlagen sind der

 

Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg


vorzulegen.

 

Anmeldung mit eID

 

Für diesen Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren.

 

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Angaben zum Ehegatten

2. Gewerbeerlaubnis
3. Aufstellungsort
4. Angaben zum Betrieb

Anschrift des Betriebes

Name des Betriebsinhabers

5. Aufstellung eines Spielgerätes
6. Notwendige Unterlagen
Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

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