Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Müller / Frau Ruscher

Zimmer: 006 / 007

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

 

Kleine Lotterien und Ausspielungen

Hinweise

 

Die nachstehenden Hinweise für den Antrag sind zu berücksichtigen:

 

Wenn Sie eine Kleine Lotterie (Geldgewinne) oder eine Ausspielung/Tombola (Sachgewinne) in Freiberg durchführen wollen, müssen Sie diese mindestens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Ordnungsamt anzeigen. Dabei gilt die Allgemeine Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) in der jeweils gültigen Fassung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Punkt Lotterien: www.lds.sachsen.de/gluecksspiel.

 

Liegen die Voraussetzungen gemäß AELott vor, gilt die Veranstaltung als genehmigt. Einen gesonderten Bescheid erhalten Sie nicht. Wir bestätigen Ihnen jedoch den Eingang der Anzeige. 


Vergessen Sie nicht, die Lotterie oder Ausspielung vor Beginn auch dem Finanzamt Chemnitz-Mitte, Straße der Nationen 2 – 4, 09111 Chemnitz anzuzeigen.
Für Gebietskörperschaften ist die zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig.
Erstreckt sich die Veranstaltung über mehrere Gemeindegebiete eines Landkreises, ist die Ausspielung oder Lotterie beim zuständigen Landratsamt anzuzeigen.


Bitte legen Sie uns nach Abschluss der Lotterie oder Ausspielung einen Verwendungsnachweis vor, aus dem hervorgeht, dass der Reinertrag gemeinnützigen Zwecken zugeführt wurde. Alternativ verlangen wir die Bestätigung des Finanzamtes über die Befreiung von der Lotteriesteuer.


Bitte reichen Sie mit der Anzeige folgende Unterlagen ein:
- aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes (als Nachweis der Gemeinnützigkeit)
- Gewinnplan (Auflistung aller Gewinne mit Wertangaben)

 

Anmeldung mit eID

 

Für diesen Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren.

 

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Veranstalter

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Angaben zur Kontaktperson

2. Angaben zur Veranstaltung
3. Spielausweise
4. Gewinne

Der Wert der auszureichenden Gewinnsumme bei Lotterien oder der Wert der Sachpreise oder anderer geldwerter Vorteile bei Ausspielungen muss mindestens 25 Prozent des Spielkapitals (Anzahl der Lose x Einzelverkaufspreis der Lose) betragen.

5. Art der Gewinnermittlung

Geben Sie nur die unmittelbar zur Lotterie gehörenden Kosten (z. B. Losdruck, Gewinne, Verkäufer, Standmiete u. ä.) an.

6. Verwendungszweck

Bitte beschreiben Sie die Maßnahme, die durch den Reinertrag gefördert oder für die der Reinertrag verwendet werden soll.

7. Anlagen

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

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