Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Müller / Frau Ruscher

Zimmer: 006 / 007

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

 

Antrag auf Marktfestsetzung nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

Hinweise

 

Die nachstehenden Hinweise für den Antrag sind zu berücksichtigen:

 

Folgende Veranstaltungen können auf Antrag des Veranstalters durch die Stadt Freiberg festgesetzt werden (gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)):

  • Messen,
  • Ausstellungen,
  • Großmärkte,
  • Spezialmärkte,
  • Volksfeste und Jahrmärkte.


Die Festsetzung erfolgt nach Gegenstand, Zeit, Ort der Veranstaltung und Öffnungszeiten. 


Sofern keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können auf Antrag Volksfeste, Großmärkte sowie Spezial- und Jahrmärkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer, Messen und Ausstellungen für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen, festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung. Für festgesetzte Messen, Ausstellungen oder Großmärkte hingegen gilt bei Nichtdurchführung lediglich eine unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber der Stadt Freiberg.

 

Vorteile einer Marktfestsetzung (Marktprivilegien):

  • Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte sowie Volksfeste unterliegen nicht dem Ladenöffnungsgesetz, es gelten die in der Festsetzung genannten Öffnungszeiten;
  • festgesetzten Veranstaltungen dürfen grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden (ausgenommen sind „stille“ Feiertage wie Karfreitag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Volkstrauertag);
  • Aussteller und Anbieter auf Messen, Ausstellungen, Jahr- und Spezialmärkten unterliegen nicht der Reisegewerbekartenpflicht (ausgenommen sind Volksfeste)

 

 

 

Anmeldung mit eID

 

Für diesen Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) authentifizieren.

 

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

2. Informationen zur Veranstaltung

Zeitraum der Veranstaltung

Öffnungszeiten

3. Versicherungsschutz und Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

4. weitere Anlagen

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

zur Vorlage bei einer Behörde

Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

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