Auskunft aus dem Sorgerechtsregister

Ausstellung einer Bescheinigung (Negativbescheinigung), dass für ein Kind keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen

Hinweise zum Onlinedienst

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und keine Eintragungen in das Sorgeregister erfolgt sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern.

Durch das Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In diesem Verzeichnis werden Eintragungen vorgenommen, wenn

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Enthält das Sorgeregister keine Eintragung, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht bestätigt.

 

Voraussetzungen


Im Antrag sind anzugeben:

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Verfahrensablauf

Online-Antrag

  • Bestätigen Sie die Datenschutzhinweise
  • Prüfen Sie die Anspruchsvoraussetzungen
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. 
  • Schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Sie erhalten nach Übermittlung eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Datenschutzhinweise

Hinweis:

 

Mit dem Aktivieren der Checkbox und dem Klick auf Weiter stimmen Sie zu, dass die auf den folgenden Seiten eingegebenen Daten erhoben und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Diese Verarbeitung ist erforderlich, damit Sie den Online‑Service nutzen können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die in der Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten widerrufen.


Vorprüfung

Um sicherzustellen, dass das vorliegende Online-Formular Ihre Bedürfnisse deckt, bitten wir Sie folgende Fragen zu beantworten.

Ergebnis der Vorprüfung:

Leider werden die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Sorgerechtserklärung nicht erfüllt. Der Vorgang kann daher nicht fortgesetzt werden.

Ergebnis der Vorprüfung:

Sie erfüllen die Voraussetzungen. Bitte setzen Sie den Vorgang fort.

Eigene persönliche Daten
Persönliche Daten des Kindes

Die Registernummer finden Sie auf der Geburtsurkunde Ihrer Kindes. Diese beginnt mit dem Buchstaben "G", 1 bis 4 Ziffern/4Ziffern.

Notwendige Unterlagen:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Beidseitige Kopie meines Personalausweises

 

Ergänzende Hinweise zur beantragten Auskunft:

 

Der Personalausweis ist ein Identifikationsmittel, welches lediglich dazu dient sich auszuweisen. Erfolgt Ihre Antragstellung auf elektronischem Weg, so brauchen auf der Kopie beziehungsweise dem Scan nur die für die Bearbeitung relevanten Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) enthalten sein. Alle unrelevanten Daten, wie z.B. Augenfarbe, Körpergröße, dürfen geschwärzt werden. Im Kreisjugendamt Meißen erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Aufbewahrung bzw. Speicherung der Daten, sondern die Kopie des Personalausweises wird datenschutzgerecht vernichtet.

Folgende Unterlagen werden eingereicht:

Nach einem Klick auf Senden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt. 

Eine Kopie des Vorganges können Sie nach dem Absenden für Ihre Unterlagen herunterladen.
 

Hinweis:
Das Absenden Ihres Antrags kann einige Sekunden dauern. 
Bitte warten Sie bis zur Anzeige der Abschlussseite.

 

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

 

Haben Sie Fragen?

 

Landratsamt Meißen

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

kja.beurkundungen@kreis-meissen.de

 

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