Stabstelle des Landrates
Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung
gemäß § 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28. Februar 1983
das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006
(BGBI. I S. 2146, 2147) geändert worden ist.
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