Große Kreisstadt Großenhain

Geschäftsbereich Finanzen und Bildung

Sachgebiet Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportförderung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Antrag auf Sportförderung (Sammelantrag)

Antragstellung bis 31. Januar eines jeden Jahres für das jeweilige Kalenderjahr

Antragstellergrunddaten

Adress- und Kontaktdaten des Vereins

Vereinsvorsitzende/r

Sonstiger Ansprechpartner

Bankverbindung des Vereins

Dient der Prüfung der Antragsvoraussetzungen nach Nr. 2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Großenhain vom 08.11.2023, gültig ab 01.01.2024.

Ab dem Jahr 2025 muss die Antragstellung bis zum 31.01. eines jeden Antragsjahres erfolgen (Nr. 6 der Sportförderrichtlinie der Stadt Großenhain vom 08.11.2023, gültig ab 01.01.2024)

Antragsarten

Besondere Antragsarten zu den Einzelförderungen

Besondere Antragsdaten zur Förderung im Nachwuchsbereich

Es müssen mindestens zehn (10) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Verein angemeldet sein. 

Besondere Antragsdaten zur Übungsleiterentschädigung

Trainer_in/ Übungsleiter_in

Dient der Prüfung der Antragsvoraussetzungen nach Nr. 2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Großenhain vom 08.11.2023, gültig ab 01.01.2024.

Bitte geben Sie das Ablaufdatum der aktuellen Lizenz an. 

Besondere Antragsdaten zur sonstigen Sportförderung

Abschließende Angaben

Durch Ihren Klick auf "Senden" beantragen Sie verbindlich die oben bezeichnete Sportförderung im Sinne der Nrn. 4.2, 4.3 und/ oder 4.4 der Sportförderrichtlinie der Stadt Großenhain vom 08.11.2023, gültig ab 01.01.2024. Eine gesonderte schriftliche Antragstellung entfällt damit. Ihr Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird entsprechend bearbeitet. 

 

Im Nachgang der elektronischen Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail zum Eingang Ihres Antrags einschließlich eine rpdf-Datei des eingereichten Antrags für Ihre Unterlagen.

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