Große Kreisstadt Großenhain
Geschäftsbereich Finanzen und Bildung
Sachgebiet Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportförderung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain
Adress- und Kontaktdaten des Vereins
Vereinsvorsitzende/r
Sonstiger Ansprechpartner
Bankverbindung des Vereins
Dient der Prüfung der Antragsvoraussetzungen nach Nr. 2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Großenhain vom 08.11.2023, gültig ab 01.01.2024.
Ab dem Jahr 2025 muss die Antragstellung bis zum 31.01. eines jeden Antragsjahres erfolgen (Nr. 6 der Sportförderrichtlinie der Stadt Großenhain vom 08.11.2023, gültig ab 01.01.2024)
Es müssen mindestens zehn (10) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Verein angemeldet sein.
Trainer_in/ Übungsleiter_in
Durch Ihren Klick auf "Senden" beantragen Sie verbindlich die oben bezeichnete Sportförderung im Sinne der Nrn. 4.2, 4.3 und/ oder 4.4 der Sportförderrichtlinie der Stadt Großenhain vom 08.11.2023, gültig ab 01.01.2024. Eine gesonderte schriftliche Antragstellung entfällt damit. Ihr Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird entsprechend bearbeitet.
Im Nachgang der elektronischen Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail zum Eingang Ihres Antrags. Zudem haben Sie nach dem Klicken auf Senden die Möglichkeit, eine pdf-Datei Ihres ausgefüllten Antrags herunterzuladen.