Bitte senden an:

 

Große Kreisstadt Radeberg

Gewerbeamt 

Markt 17-19

01454 Radeberg

Tel.-Nr. 03528/450-246

E-Mail: gewerbeamt@stadt-radeberg.de

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG

Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) schriftlich anzuzeigen.

Angaben zur juristischen Person

Angaben zur gesetzlichen Vertretung

Angaben zur natürlichen Person

Angaben zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb

JaNein
Abgabe von alkoholischen Getränken
Abgabe von alkoholfreien Getränken
Abgabe von zubereiteten Speisen
Findet eine Musik- und/ oder Tanzveranstaltung statt

Angaben zu den Zeiträumen

Hinweis:

Die Vorschriften zum Baurecht, der Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz und Jugendschutz sind einzuhalten. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind unverzüglich der Stadtverwaltung Radeberg, Gewerbeamt, Markt 17-19, 01454 Radeberg, mitzuteilen. Die Daten gemäß § 2 Abs. 2 SächsGastG werden  den zuständigen Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.

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