5. Erklärungen des Zuwendungsempfängers
Ich versichere die Richtigkeit, Vollständigkeit und Belegbarkeit sowohl der vorstehenden als auch der in den Anlagen gemachten Angaben und Erklärungen. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben die sofortige Rücknahme der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
Die Ausgaben sind für das bezeichnete Vorhaben notwendig. Die Mittel werden ausschließlich dem Zweck der Förderung entsprechend sowie wirtschaftlich und sparsam zu verwendet.
Die angegebenen Ausgaben werden nicht bereits in anderen Förderverfahren abgerechnet.
Die Informations- und Kommunikationspflichten entsprechend der Vorgabe des Zuwendungsbescheides sind zu beachten und die Öffentlichkeit soweit einschlägig auf die Mitfinanzierung des Vorhabens durch die Große Kreisstadt Radeberg hinzuweisen.
Ich bestätige, dass sich der Zuwendungsempfänger nicht in einem Insolvenzverfahren befindet, ein solches nicht beantragt ist und kein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren gegeben ist. Ein Eröffnungsgrund liegt vor, wenn der Zuwendungsempfänger seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt bzw. voraussichtlich nicht mehr erfüllen kann - oder bei einer juristischen Person - er überschuldet ist.
Mir ist bekannt, dass der Stadt Radeberg unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen sind, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind.