Antrag auf Erstattung von Dienstbezügen

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Möglichkeiten zum Ausfüllen des Formulars

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Was ist die BundID?

 

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Fügen Sie dem Antrag möglichst keine Originalunterlagen bei.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten nach den Bestimmungen zum Datenschutz gibt es in unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter www.kv-sachsen.de/datenschutz.

 

Angaben zum Mitglied
Angaben zur Bankverbindung
Angaben zum Angehörigen

durch Krankheit vollständig an der Ausübung des Dienstes gehindert.

Wenn ja, bitte Zeitraum und Art der Unterbrechung (z. B. Dienstleistung) angeben. Maßnahmen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 der Allgemeinen Satzung sind im Einzelnen darzulegen. Eine Unterbrechung der Dienstverhinderung liegt nicht vor bei einer Dienstleistung, die nicht länger als zwei Wochen dauert, sowie bei therapeutischen Wiedereingliederungsphasen, Arbeitserprobungen und vergleichbaren Maßnahmen, die nach Abstimmung mit den behandelnden Ärzten die unverzügliche Wiederaufnahme des vollen Dienstes ermöglichen soll.

Erstattungsfähige Bezüge im Erstattungszeitraum:

Erstattet wird die Hälfte der dem Angehörigen für die Zeit nach Ablauf des sechsten Krankheitsmonats bis zum Wiederantritt des Dienstes bzw. bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, im Todesfall bis zum Ablauf des Sterbemonats zustehenden und gezahlten Dienstbezüge, jedoch höchstens für die Dauer von sechs Monaten. Zu den erstattungsfähigen Bezügen zählen insbesondere nicht die vermögenswirksamen Leistungen.

Monat

Grundgehalt

Zuschlag zur Ergänzung des Grundgehalts (§ 61 SächsBesG)

Familienzuschlag Stufe 1 

Familienzuschlag Stufe 2 ff (Kinderanteil)

Monatliche Sonderzahlung (§ 64a SächsBesG)

Stellenzulage (z. B. Feuerwehrzulage, Ausgleichszulage)

Sonstige Zulage

Gesamt

Erläuterungen und Unterschrift
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