Antrag auf ZusatzrentePlus
mit/ohne Riester-Förderung

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Möglichkeiten zum Ausfüllen des Formulars

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Was ist die BundID?

 

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Fügen Sie dem Antrag möglichst keine Originalunterlagen bei.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten nach den Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter www.kv-sachsen.de/datenschutz.

 

Angaben zum Beschäftigten
Angaben zum Arbeitgeber (von der Personalstelle auszufüllen)
Angaben zur Versicherung

Versicherter ist der Beschäftigte.

Versicherungsnehmer ist der Beschäftigte. 

oder

Die Beiträge werden von dem Beschäftigten über den Arbeitgeber aus dem Nettoarbeitsentgelt erbracht.

Hinweise zum Antrag

 

(Diese Erläuterungen sind nicht abschließend. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB der ZVK):

 

  1. Die ZusatzrentePlus umfasst  grundsätzlich eine Alters-, Erwerbsminderungs- und  Hinterbliebenenrente.

    Tritt der Versicherungsfall der Erwerbsminderung ein, hat der Versicherte die Option, eine lebenslange Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen oder das gebildete Kapital in die spätere Alters- bzw. Hinterbliebenenleistungen einfließen zu lassen.

    Beim Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente aus der ZusatzrentePlus kann die Entscheidung getroffen werden, ob die Angehörigen weiter mit abgesichert bleiben sollen. Empfänger der Hinterbliebenenleistungen können Ehepartner, Lebenspartner und die Kinder des Versicherten sein, soweit diese nach § 32 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG berücksichtigungsfähig sind.

    Weiterhin ist eine Hinterbliebenenversorgung für Lebensgefährten vorgesehen. Der Lebensgefährte ist der Kasse vor Eintritt des Leistungsfalls in Textform namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum sowie einem Nachweis der gemeinsamen Haushaltsführung zu benennen. Nutzen Sie hierzu bitte das ergänzende Formular der ZVK.
     
  2. Der Beginn der Versicherung kann nicht vor dem Monat der Antragstellung und nicht vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses liegen.

    Beitragsänderungen brauchen nicht formell beantragt zu werden. Sie sind lediglich mit dem Arbeitgeber abzustimmen und gelten als genehmigt, wenn die ZVK nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Gutschrift des geänderten Betrages bei der Kasse widerspricht.
     
  3. Die ZusatzrentePlus ist grundsätzlich förderfähig nach §§ 10a, 79 ff EStG (sog. Riester-Förderung). Anspruch auf die Förderung haben grundsätzlich Beschäftigte (u. a. Arbeitnehmer und Auszubildende, Lohnersatzleistungsempfänger z. B. bei Bezug von Krankengeld), die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Angestellte mit Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres abzüglich der Riesterzulagen als Beitrag entrichtet werden, mindestens aber der Sockelbetrag (jährlich 60 €). Prüfen Sie daher bitte jedes Jahr, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist, um die Altersvorgezulage in voller Höhe zu erhalten. Der Antrag auf Altersvorsorgezulage wird Ihnen von der ZVK unaufgefordert zugesandt. Wird durch den gewählten Beitrag der Förderrahmen überschritten, ist dies nicht von Nachteil, weil alle Beiträge unabhängig von der staatlichen Förderung zu Versorgungspunkten führen und bei der Zuteilung von Bonuspunkten aus Überschussbeteiligungen berücksichtigt werden.
     
  4. Es kann zusätzlich ein einmaliger Betrag aus dem Arbeitsentgelt eingesetzt werden, um die Riester-Förderung sowie mögliche Steuervorteile voll auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere im Jahr des Versicherungsbeginns, da grundsätzlich nur für den Beitrag, der bis zum 31. Dezember bei der ZVK eingegangen ist, die für das jeweilige Jahr maßgebende Förderung in Anspruch genommen werden kann.
     
  5. Verzichtet der Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Möglichkeit der Abfindung bei Kündigung, wird das Versicherungsverhältnis als beitragsfreie Versicherung fortgeführt. Die erworbene Anwartschaft ist somit bis zum Eintritt des Rentenfalls vor einer Pfändung geschützt.
     
  6. Das Finanzamt berücksichtigt die förderfähigen Beiträge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG bei der Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 €. Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn die daraus resultierende Steuerersparnis höher ist als der vorrangige Zulageanspruch ("Günstigerprüfung"). Sie erhalten dann vom Finanzamt die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerersparnis gutgeschrieben. Für die Nutzung des Sonderausgabenabzugs muss beim Finanzamt die „Anlage AV“ eingereicht werden.

Erklärung des Beschäftigten:

 

Ich bin mit dem vorstehenden Antrag einverstanden und bestätige die Richtigkeit der Angaben.


Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ZVK des KVS (AVB) für die ZusatzrentePlus habe ich zur Kenntnis  genommen. Diese AVB werden Bestandteil des Vertrages. Ich bestätige, dass ich die Hinweise zum Antrag gelesen habe.

Erklärung des Arbeitgebers:

 

Der Versicherungsnehmer ist bei uns beschäftigt. Die obigen Angaben sind zutreffend. Der Vereinbarung wird zugestimmt.

 

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ZVK des KVS (AVB) für die ZusatzrentePlus habe ich zur Kenntnis genommen. Diese AVB werden Bestandteil des Vertrages.

Hinweise zum Antrag

 

(Diese Erläuterungen sind nicht abschließend. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB der ZVK):

 

  1. Die ZusatzrentePlus umfasst  grundsätzlich eine Alters-, Erwerbsminderungs- und  Hinterbliebenenrente.

    Tritt der Versicherungsfall der Erwerbsminderung ein, hat der Versicherte die Option, eine lebenslange Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen oder das gebildete Kapital in die spätere Alters- bzw. Hinterbliebenenleistungen einfließen zu lassen.

    Beim Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente aus der ZusatzrentePlus kann die Entscheidung getroffen werden, ob die Angehörigen mit abgesichert bleiben. Empfänger der Hinterbliebenenleistungen können Ehepartner, Lebenspartner und die Kinder des Versicherten sein, soweit diese nach § 32 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigungsfähig sind.

    Weiterhin ist eine Hinterbliebenenversorgung für Lebensgefährten vorgesehen. Der Lebensgefährte ist der ZVK vor Eintritt des Leistungsfalls in Textform namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum sowie einem Nachweis der gemeinsamen Haushaltsführung zu benennen. Nutzen Sie hierzu bitte das ergänzende Formular der ZVK.
     
  2. Der Beginn der Versicherung kann nicht vor dem Monat der Antragstellung und nicht vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses liegen.

    Beitragsänderungen brauchen nicht formell beantragt zu werden. Sie sind lediglich mit dem Arbeitgeber abzustimmen und gelten als genehmigt, wenn die ZVK nicht innerhalb von sechs Wochen nach Gutschrift des geänderten Betrages bei der ZVK widerspricht.
     
  3. Die ZusatzrentePlus ist grundsätzlich förderfähig nach §§ 10a, 79 ff EStG (sog. Riester-Förderung). Anspruch auf die Förderung haben grundsätzlich Beschäftigte (u. a. Arbeitnehmer und Auszubildende, Lohnersatzleistungsempfänger z. B. bei Bezug von Krankengeld), die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Angestellte mit Anspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres abzüglich der Riesterzulagen als Beitrag entrichtet werden, mindestens aber der Sockelbetrag (jährlich 60 €). Prüfen Sie daher bitte jedes Jahr, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist, um die Altersvorgezulage in voller Höhe zu erhalten. Der Antrag auf Altersvorsorgezulage wird Ihnen von der ZVK unaufgefordert zugesandt. Wird durch den gewählten Beitrag der Förderrahmen überschritten, ist dies nicht von Nachteil, weil alle Beiträge unabhängig von der staatlichen Förderung zu Versorgungspunkten führen und bei der Zuteilung von Bonuspunkten aus Überschussbeteiligungen berücksichtigt werden.
     
  4. Es kann zusätzlich ein einmaliger Betrag aus dem Arbeitsentgelt eingesetzt werden, um die Riester-Förderung sowie mögliche Steuervorteile voll auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere im Jahr des Versicherungsbeginns, da grundsätzlich nur für den Beitrag, der bis zum 31. Dezember bei der ZVK eingegangen ist, die für das jeweilige Jahr maßgebende Förderung in Anspruch genommen werden kann.
     
  5. Verzichtet der Versicherungsnehmer bei Antragstellung auf die Möglichkeit der Abfindung bei Kündigung, wird das Versicherungsverhältnis als beitragsfreie Versicherung fortgeführt. Die erworbene Anwartschaft ist somit bis zum Eintritt des Rentenfalls vor einer Pfändung geschützt.
     
  6. Das Finanzamt berücksichtigt die förderfähigen Beiträge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG bei der Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 €. Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn die daraus resultierende Steuerersparnis höher ist als der vorrangige Zulageanspruch ("Günstigerprüfung"). Sie erhalten dann vom Finanzamt die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerersparnis gutgeschrieben. Für die Nutzung des Sonderausgabenabzugs muss beim Finanzamt die „Anlage AV“ eingereicht werden.