Für die Arbeitnehmerbeteiligung besteht ein Wahlrecht hinsichtlich der steuerlichen Behandlung sowie möglicher staatlicher Förder-
möglichkeiten. Entscheiden Sie sich Ihre Arbeitnehmerbeteiligung individuell zu versteuern, kann die staatliche Riester-Förderung bereits bei der Zusatzrente genutzt werden. Reicht Ihre Arbeitnehmerbeteiligung für den Erhalt der vollen Zulagen nicht aus, bekommen Sie die Zulagen nur anteilig. In diesem Fall können Sie zusätzlich eine ZusatzrentePlus über unsere Kasse abschließen. In diese zahlen Sie einfach über Ihren Arbeitgeber den Differenzbetrag ein.