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Antrag auf Fortführung der ZusatzrentePlus nach Versorgungsausgleich

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Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Fügen Sie dem Antrag möglichst keine Originalunterlagen bei.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten nach den Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter www.kv-sachsen.de/datenschutz.

 

Angaben zum Antragsteller (Versicherungsnehmer)
Antragsdaten

Ausschlussfrist: Die Fortführung der ZusatzrentePlus muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung über die Begründung des Anrechts. Die Fortführung beginnt frühestens mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der ZVK eingegangen ist.

Hinweise zum Antrag


(Diese Erläuterungen sind nicht abschließend. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB der ZVK):

 

  1. Die ZusatzrentePlus umfasst grundsätzlich eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.

    Tritt der Versicherungsfall der Erwerbsminderung ein, hat der Versicherte die Option, eine lebenslange Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen oder das gebildete Kapital in die spätere Alters- bzw. Hinterbliebenenleistungen einfließen zu lassen.

    Beim Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente aus der ZusatzrentePlus kann die Entscheidung getroffen werden, ob die Angehörigen mit abgesichert bleiben. Empfänger der Hinterbliebenenleistungen können Ehepartner, Lebenspartner und die Kinder des Versicherten sein, soweit diese nach § 32 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigungsfähig sind.

    Weiterhin ist eine Hinterbliebenenversorgung für Lebensgefährten vorgesehen. Der Lebensgefährte ist der ZVK vor Eintritt des Leistungsfalls in Textform namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum sowie einem Nachweis der gemeinsamen Haushaltsführung zu benennen. Nutzen Sie hierzu bitte das ergänzende Formular der ZVK.
     
  2. Die fortgeführte ZusatzrentePlus ist grundsätzlich förderfähig nach §§ 10a, 79 ff EStG (sog. Riester-Förderung). Anspruch auf die Förderung haben Beschäftigte (unter anderem Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, Empfänger von Lohnersatzleistungen beispielsweise bei Bezug von Krankengeld), die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Angestellte mit Anspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Darüber hinaus gehören auch Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Bürgergeld zum förderfähigen Personenkreis. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres abzüglich der Riesterzulagen als Beitrag entrichtet werden, mindestens aber der Sockelbetrag (jährlich 60 €). Prüfen Sie daher bitte jedes Jahr, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist, um die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu erhalten. Selbstverständlich können Sie auch einen geringeren Beitrag leisten, die staatliche Zulage wird dann anteilig gewährt.
     
    Der Antrag auf Altersvorsorgezulage wird Ihnen von der ZVK unaufgefordert zugesandt, soweit nicht bereits eine Dauervollmacht zur Antragstellung durch die ZVK erteilt wurde. Wird durch den gewählten Beitrag der Förderrahmen überschritten, ist dies nicht von Nachteil, weil alle Beiträge unabhängig von der staatlichen Förderung zu Versorgungspunkten führen.
     
  3. Die fortlaufend monatlich zu entrichtenden Beiträge überweisen Sie bitte mittels Dauerauftrag und unter Angabe des Verwendungszwecks, der Ihnen mit Übersendung des Versicherungsscheins mitgeteilt wird, an die ZVK. Im Übrigen können Sie in künftigen Jahren den monatlichen Beitrag Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
     
  4. Das Finanzamt berücksichtigt die förderfähigen Beiträge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG bei der Einkommensteuererklärung bis zu einer Maximalhöhe von 2.100 €. Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn die daraus resultierende Steuerersparnis höher ist als der vorrangige Anspruch auf Altersvorsorgezulage ("Günstigerprüfung"). Sie erhalten dann vom Finanzamt die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerersparnis gutgeschrieben. Für die Nutzung des Sonderausgabenabzugs muss beim Finanzamt die „Anlage AV“ eingereicht werden.
Erklärung und Unterschrift

Die fälligen Beiträge werde ich nach Erhalt des Nachtrags zum Versicherungsschein monatlich überweisen.

 

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ZVK des KVS (AVB) für die ZusatzrentePlus habe ich zur Kenntnis genommen. Diese AVB sind Bestandteil des Vertrages. Ich bestätige, dass ich die Hinweise zum Antrag gelesen habe.

Hinweise zum Antrag


(Diese Erläuterungen sind nicht abschließend. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB der ZVK):

 

  1. Die ZusatzrentePlus umfasst grundsätzlich eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.

    Tritt der Versicherungsfall der Erwerbsminderung ein, hat der Versicherte die Option, eine lebenslange Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen oder das gebildete Kapital in die spätere Alters- bzw. Hinterbliebenenleistungen einfließen zu lassen.

    Beim Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente aus der ZusatzrentePlus kann die Entscheidung getroffen werden, ob die Angehörigen mit abgesichert bleiben. Empfänger der Hinterbliebenenleistungen können Ehepartner, Lebenspartner und die Kinder des Versicherten sein, soweit diese nach § 32 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigungsfähig sind.

    Weiterhin ist eine Hinterbliebenenversorgung für Lebensgefährten vorgesehen. Der Lebensgefährte ist der ZVK vor Eintritt des Leistungsfalls in Textform namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum sowie einem Nachweis der gemeinsamen Haushaltsführung zu benennen. Nutzen Sie hierzu bitte das ergänzende Formular der ZVK.
     
  2. Die fortgeführte ZusatzrentePlus ist grundsätzlich förderfähig nach §§ 10a, 79 ff EStG (sog. Riester-Förderung). Anspruch auf die Förderung haben Beschäftigte (unter anderem Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, Empfänger von Lohnersatzleistungen beispielsweise bei Bezug von Krankengeld), die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Angestellte mit Anspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Darüber hinaus gehören auch Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Bürgergeld zum förderfähigen Personenkreis. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres abzüglich der Riesterzulagen als Beitrag entrichtet werden, mindestens aber der Sockelbetrag (jährlich 60 €). Prüfen Sie daher bitte jedes Jahr, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist, um die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu erhalten. Selbstverständlich können Sie auch einen geringeren Beitrag leisten, die staatliche Zulage wird dann anteilig gewährt.
     
    Der Antrag auf Altersvorsorgezulage wird Ihnen von der ZVK unaufgefordert zugesandt, soweit nicht bereits eine Dauervollmacht zur Antragstellung durch die ZVK erteilt wurde. Wird durch den gewählten Beitrag der Förderrahmen überschritten, ist dies nicht von Nachteil, weil alle Beiträge unabhängig von der staatlichen Förderung zu Versorgungspunkten führen.
     
  3. Die fortlaufend monatlich zu entrichtenden Beiträge überweisen Sie bitte mittels Dauerauftrag und unter Angabe des Verwendungszwecks, der Ihnen mit Übersendung des Versicherungsscheins mitgeteilt wird, an die ZVK. Im Übrigen können Sie in künftigen Jahren den monatlichen Beitrag Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
     
  4. Das Finanzamt berücksichtigt die förderfähigen Beiträge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG bei der Einkommensteuererklärung bis zu einer Maximalhöhe von 2.100 €. Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn die daraus resultierende Steuerersparnis höher ist als der vorrangige Anspruch auf Altersvorsorgezulage ("Günstigerprüfung"). Sie erhalten dann vom Finanzamt die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerersparnis gutgeschrieben. Für die Nutzung des Sonderausgabenabzugs muss beim Finanzamt die „Anlage AV“ eingereicht werden.