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Riester-Förderung: Mitteilung zum Einkommen

Möglichkeiten zum Ausfüllen des Formulars

Bitte wählen Sie die gewünschte Option aus:


Was ist die BundID?

 

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Fügen Sie dem Antrag möglichst keine Originalunterlagen bei.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten nach den Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter www.kv-sachsen.de/datenschutz.

 

Die Änderungen gelten für alle Verträge mit Riester-Förderung bei der ZVK Sachsen.

 

Angaben zum Versicherten
Angaben zum Einkommen

Angaben über die Art und Höhe der maßgebenden Einnahmen, wenn Sie unmittelbar zulageberechtigt sind

Beitragspflichtige Einnahmen aus einem inländischen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sowie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit erhebt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld) erhebt die ZfA bei der Finanzverwaltung. Hierzu sind keine Angaben erforderlich.

Ich habe im maßgebenden Jahr ein tatsächliches Entgelt (z. B. bei Altersteilzeit oder aus einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung; Kurzarbeitergeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird) erzielt.

 

Für bestimmte Personenkreise werden abweichend vom tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt besondere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, z. B. für Personen, die als Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt werden oder für Personen in Altersteilzeitbeschäftigung oder in Kurzarbeit. 

Bitte geben Sie Ihr tatsächlich erzieltes Entgelt an. Die Angaben dienen der Berechnung der Zulagen. Andernfalls müssten Sie in Kauf nehmen, dass Ihrer Zulageberechnung ein eventuell höherer Mindesteigenbeitrag zugrunde gelegt wird.

Ich hatte im maßgebenden Jahr für den Zulageanspruch eine Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag und/oder erhielt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung:

Bitte geben Sie die Einnahmen im maßgebenden Jahr aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag und/oder die Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung an.

Ich bin pflichtversichert in der landwirtschaftlichen Alterskasse und/oder bezog im maßgebenden Jahr von dort eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit:

Bitte geben Sie die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse, die positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte an.

Erklärung und Unterschrift

Soll die Änderung auch für Jahre mit bereits bescheinigter Zulage gelten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Festsetzung nach § 90 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der ZfA unter folgender Postanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, 10868 Berlin