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Riester-Förderung: Daten zum Kind

Möglichkeiten zum Ausfüllen des Formulars

Bitte wählen Sie die gewünschte Option aus:


Was ist die BundID?

 

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Fügen Sie dem Antrag möglichst keine Originalunterlagen bei.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten nach den Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter www.kv-sachsen.de/datenschutz.

 

Die Änderungen gelten für alle Verträge mit Riester-Förderung bei der ZVK Sachsen.

 

Angaben zum Versicherten
Angaben zum Kind

Zeitraum der Kindergeldfestsetzung

Kindergeldberechtigter (soweit abweichend vom Zulageberechtigten)

Zuordnung der Kinderzulage

Die Kinderzulage wird grundsätzlich für jedes Kind gewährt, für das dem Zulageberechtigten für mindestens einen Anspruchszeitraum im Beitragsjahr Kindergeld festgesetzt worden ist. Die Kinderzulage ist grundsätzlich nicht übertragbar. Zur Ausnahme hinsichtlich Zuordnung und Übertragbarkeit der Kinderzulage siehe unten stehenden Kasten.

Gibt es für das Beitragsjahr

  • nur einen Kindergeldberechtigten, ist von diesem das Formular "Riester-Förderung: Daten zum Kind" auszufüllen,
  • bei mehreren Kindergeldberechtigten, für die Kindergeld für dasselbe Kind festgesetzt worden ist, steht die Kinderzulage der zulageberechtigten Person zu, zu deren Gunsten für den ersten Anspruchszeitraum innerhalb des Beitragsjahres, für das die Zulage beantragt wird, das Kindergeld  festgesetzt worden ist. Nur von zulageberechtigten Person ist das Formular auszufüllen.

Beispiel: Festsetzung des Kindergeldes für das Kind

  • für die geschiedene Ehefrau von Januar bis Mai
  • für den geschiedenen Ehemann von Juni bis Dezember.

Das Formular ist nur von der geschiedenen Ehefrau auszufüllen.

Bei leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern, die im Beitragsjahr

  • miteinander verheiratet sind / eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz führen,
  • nicht dauernd getrennt leben und
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist,

wird die Kinderzulage bei miteinander verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts der Mutter bzw. bei Eltern gleichen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft führen, dem Ehegatten/dem Lebenspartner, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wurde, zugeordnet. Das Formular "Riester-Förderung: Angaben zum Kind" ist in diesem Fall von der Mutter bzw. dem Ehegatten/dem Lebenspartner, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wurde, auszufüllen, wenn die Kinderzulage nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden soll.


Übertragung der Kinderzulage auf den Vater bzw. den anderen Ehegatten/den anderen Lebenspartner

Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage auf den Vater bzw. den anderen Ehegatten/den anderen Lebenspartner übertragen werden, sofern das Kind auch zu diesem in einem Kindschaftsverhältnis steht. In diesem Fall ist das Formular von dem anderen Elternteil auszufüllen. Soll die Kinderzulage auf den Vater bzw. den anderen Ehegatten/den anderen Lebenspartner übertragen werden, ist von der Mutter des Kindes bzw. dem Ehegatten/dem Lebenspartner, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wurde, die unten stehende Zustimmung auszufüllen. Die Übertragung der Kinderzulage muss auch in den Fällen beantragt werden, in denen die Mutter bzw. der Ehegatte/der Lebenspartner, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wurde, keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage hat, weil er beispielsweise keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.

 

Zustimmung der Ehefrau (Mutter des Kindes) bzw. des Ehegatten / des Lebenspartners, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wurde, zur Übertragung der Kinderzulage auf den Ehemann (Vater des Kindes) bzw. den anderen Ehegatten/den anderen Lebenspartner:


Ich stimme zu, dass mein von mir im Beitragsjahr nicht dauernd getrennt lebender Ehemann/Ehegatte/Lebenspartner für das vorgenannte Kind die Kinderzulage erhält. Die Zustimmung kann für dieses Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.

 

Die Zustimmung gilt bis auf Widerruf auch für die Folgejahre, wenn mein Ehemann/Ehegatte/Lebenspartner seinem Anbieter eine Vollmacht zur formlosen Antragstellung erteilt hat. Der Widerruf muss spätestens am 31. Dezember des Beitragsjahres, für das die Zustimmung nicht mehr gelten soll, bei der ZVK vorliegen.

Erklärung und Unterschrift

Soll die Änderung auch für Jahre mit bereits bescheinigter Zulage gelten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Festsetzung nach § 90 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) unter folgender Postanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, 10868 Berlin