Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
SG Bauverwaltung
Badergasse 17
09350 Lichtenstein/Sa.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung / Befreiung von den Verboten der Gehölzschutzsatzung
Die Stadt Lichtenstein/Sa. hat Bäume und Gehölze durch eine Gehölzschutzsatzung unter Schutz gestellt. Nach Satzung geschützte Gehölze und Bäume dürfen nur dann gefällt oder stark zurückgeschnitten werden, wenn ein begründeter Antrag von Ihnen gestellt und die Stadtverwaltung diesen positiv beschieden hat.
Bitte geben Sie in diesem Feld die Flurstücksnummer(n), bestehend aus Flurstückszähler und Flurstücksnenner, an.
Bitte tragen Sie hier das geschützte Gehölz ein, für welches die Ausnahmegenehmigung gestellt werden soll.
Gemäß geltender Satzung muss der Antrag begründet werden.
Bitte geben Sie hier an, weswegen die Maßnahme notwendig ist und durchgeführt werden soll.
Gemäß geltender Satzung muss der Standort des Gehölzes unter Beifügung eines Lageplanes beschrieben werden.
Sie können auch ein Bild des Gehölzes beigefügen.
Es können nicht mehr als drei Dateien beigefügt werden.