Anmeldung eines Hundes
Die Hundesteuer kann bequem per SEPA-Lastschrift vom Konto des Hundehalters eingezogen werden.
Das notwendige SEPA-Lastschriftmandat kann heruntergeladen oder über den Onlineantrag ausgefüllt und eingereicht werden.
Ebenfalls kann die Einzugsermächtigung im Rathaus erteilt werden.
Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat herunterladen oder die Einzugsermächtigung online erteilen: www.lichtenstein-sachsen.de/wegweiser/leistungen/S/sepa-lastschriftmandat-fur-die-kommune-erteilen-id_6005277
Bei Fragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Steuern, Abgaben und Gebühren, Tel.-Nr. 037204 61347 oder per E-Mail steuern@lichtenstein-sachsen.de.
Bitte geben Sie die genaue Rasse des Hundes an. "Mischling" stellt keine Rasse dar und darf nicht angegeben werden.
Der/die Hund(e) wurde übernommen von