Hausordnung
Schulhort Naunhof Bismarckstr. 11, 04683 Naunhof
Liebe Eltern und Besucher,
wir möchten Sie und Ihr Kind in unserem Schulhort recht herzlich begrüßen und Sie auf die wichtigsten Dinge für die Nutzung des Hortes hinweisen.
Öffnungs- und Betreuungszeiten
Der Hort ist von Montag bis Freitag von 6:00 bis 17:00 Uhr sowie von 6:30 bis 16:30 Uhr während der Ferien und an schulfreien Tagen geöffnet.
Schließzeiten werden rechtzeitig, spätestens zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres, per Aushang bekannt gegeben.
Die Betreuungszeit Ihres Kindes regelt sich nach Ihren Angaben im Betreuungsvertrag.
Die vereinbarten täglichen Betreuungszeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten, ansonsten wird ein weiteres Entgelt gem. der aktuell gültigen Satzung erhoben.
Tagesablauf:
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6.00 Uhr bis 7.30 Uhr
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Frühhort
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Unterrichtsbeginn bis
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10:25, 11:20, 12:30, 13:25 Uhr
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Unterricht
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10:25 Uhr bis 13:45 Uhr
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gruppenspezifische Hortarbeit, Mittagessen
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13:45 Uhr bis 14:30 Uhr
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Lernzeit (freitags und an einem von der Schule festgelegten Tag findet keine Lernzeit statt.)
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14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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gruppenspezifische Hortarbeit, Spiel, Sport, Vesper
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ab 16:00 Uhr
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Zusammenlegung der Gruppen/ Späthort
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17:00 Uhr
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Schließung der Einrichtung
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In der Zeit von 13:45 bis 14:30 Uhr gehen die Kinder zur Lernzeit in die Schule. Da das Schulgebäude aus Sicherheitsgründen immer verschlossen sein muss, ist das Abholen der Kinder während dieser Zeit nicht möglich.
Die Ferienspiele finden in der Regel von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt. Um einen störungsfreien Ablauf der Ferienspiele zu gewährleisten ist ein pünktliches Erscheinen bis 9:00 Uhr erforderlich. Während der Ferien werden die Betreuungszeiten um jeweils zwei Stunden kostenfrei erweitert. Sollten diese Zeiten überschritten werden, wird ein weiteres Entgelt gem. der aktuell gültigen Satzung erhoben.
Für Garderobe und privates Spielzeug wird keine Haftung übernommen. Handys, Smartwatch Uhren, Spielekonsolen und andere digitale Medien sind während der gesamten Hortbetreuungszeit ausgeschaltet im Ranzen aufzubewahren.
Da das Schulgebäude ab 13:25 Uhr verschlossen ist, kann vergessene Kleidung und Schulmaterial erst am nächsten Schultag abgeholt werden.
Im Hortgebäude sowie auf dem Außengelände besteht ein generelles Rauchverbot. Zudem ist der Konsum sowie das Zeigen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern im gesamten Innen- wie Außenbereich des Hortes untersagt.
Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet.
Die Hausordnung ist für alle Kinder, Eltern, Mitarbeiter und Besucher des Hortes verbindlich.
Alles Weitere regelt die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Naunhof. Diese ist in der Einrichtung bzw. auf der Homepage der Stadt Naunhof –
www.naunhof.de –jederzeit einsehbar.
Die Leitung des Schulhortes Naunhof