Vereinbarung Baumpatenschaft

zwischen der

Stadt Naunhof

Markt 1, 04683 Naunhof

und


§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

       Inhalt der Pflegemaßnahmen:

  • Die Wurzeln der vorhandenen Bepflanzung dürfen bei der Bodenvorbereitung und der Pflanzung nicht beschädigt werden.
  • Es dürfen nur niedrig wachsende Pflanzen (max. Höhe 50 cm) gepflanzt werden. Das Lichtraumprofil muss freigehalten werden, damit die Sicht für die Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt wird.
  • Die eingebrachten Pflanzen dürfen die Straßenbäume nicht in ihrem Wachstum beeinträchtigen (z.B. Kletterpflanzen).
  • Es ist zu beachten, dass keine giftigen Pflanzen verwendet werden.
  • Die Pflege, das Wässern, die Nachpflanzungen und die Entsorgung von Pflanzabfällen obliegt dem Pflanzenden auf seine Kosten.
  • Wird die Vereinbarung aufgelöst, muss der Ursprungszustand wieder in Absprache mit der Stadt hergestellt werden. Wenn dies durch den Pflanzenden nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt wird, wird dies durch die Stadt Naunhof kostenpflichtig hergestellt.

§ 2 Inkrafttreten

 

(1) Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

(2) Die Kündigung der Vereinbarung ist ohne Kündigungsfrist möglich.

 

§ 3 Schlussbestimmung

 

(1) Veränderungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

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Stadt Naunhof | Markt 1 | 04683 Naunhof

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