Bestellung von Auszügen und Daten des Liegenschaftskatasters

Antragsteller

Kostenschuldner ist

Kostenschuldner:

Lieferanschrift weicht von Anschrift des Antragstellers ab:

Lieferanschrift:

Gebietsabgrenzung

oder Koordinatenausschnitt ETRS89_UTM33

links unten:

rechts oben:

oder

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

(Liegenschaftskarte, Flurstücks- und Eigentumsnachweise)

Punktliste

Punktliste mit Vermessungskoordinaten

Hinweis: Die Punktliste enthält Informationen zu Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten innerhalb der von Ihnen ausgewählten Gebietsabgrenzung. Nicht in der Punktliste ausgewiesen werden Punkte mit Koordinaten, die in einem grafischen Verfahren zur Darstellung eines Punktes in der Liegenschaftskarte erzeugt wurden.

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Liegenschaftskarte farbig (Standardausgabe)

Liegenschaftskarte schwarz-weiß

Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO

Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung farbig

Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung schwarz-weiß

Auszug aus den Flurstücks- und Eigentumsnachweisen

Flurstücksnachweis:

Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung:

Flurstücks- und Eigentumsnachweis:

Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung:

Grundstücksnachweis:

Bestandsnachweis:

Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken (Bauwerber):

Hinweis: Die Übermittlung von Eigentümerdaten im PDF-Format erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen über einen passwortgeschützten Nachrichtenaustausch.

Daten des Liegenschaftskatasters

Standardausgabe Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS)

Hinweis: Bei Bedarf werden die Daten als Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung (NBA) bereitgestellt. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung (E-Mail: vermessungsamt.verkauf@stadt-chemnitz.de).

Datenformat von Sonderausgaben

Liegenschaftskarte:

Liegenschaftskarte mit Bodenschätzungsergebnissen sowie Lage und Bezeichnung der Bodenprofile:

ALKIS-Objekte:

Liste Flurstück-Eigentümer:

Hinweis: Die Lieferung erfolgt bis 15 MB per E-Mail, > 15 MB auf CD/DVD.
Die Übermittlung von digitalen Eigentümerdaten erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen über einen passwortgeschützten Nachrichtenaustausch.

Darlegung des berechtigten Interesses bei Übermittlung von Eigentümerdaten

Nutzung der analogen Daten (Drucke, Plots und PDF-Dateien) des amtlichen Vermessungswesens (Präsentationsausgaben)

Sonstige Bemerkungen

Zahlungsbedingungen

Die Verwaltungsgebühren und Auslagen bestimmen sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der jeweils geltenden Fassung.

Nutzungsbedingungen

Digitale Daten (Replikationen)

  • Für die Replikationen des amtlichen Vermessungswesens gilt die Nutzungslizenz „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" als erteilt.
  • Bei der Weitergabe und Veröffentlichung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:
    1. die Bezeichnung des Bereitstellers: „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)“ oder „GeoSN“;
    2. der Vermerk „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. „dl-de/by-2-0“ mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 .
  • Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im QuelIenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.
  • Die Nutzung ist kostenfrei.

Drucke, Plots und PDF-Dateien (Präsentationsausgaben)

  • Die Nutzung von Präsentationsausgaben aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens für den eigenen Gebrauch ist lizenzfrei.
  • Die Vorlage oder Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren (z. B. Baugenehmigungsverfahren) ist lizenzfrei.
  • Eine Nutzungslizenz für die Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt.

Eigentümerdaten

  • Die Veröffentlichung von Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens (einschließlich der Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren) sowie die Weitergabe an Dritte sind unzulässig.
  • Die Stadt Chemnitz darf Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese die öffentlichen Aufgaben der Stadt wahrnehmen.

Erklärung

Ich erkenne die Zahlungs- und Nutzungsbedingungen an.