Stadtverwaltung Sebnitz

SG Ordnung / Sicherheit

Kirchstraße 5

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Antrag zur Durchführung eines Lagerfeuers

Antrag auf Ausnahme nach § 14 Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Der Antrag muss mind. 14 Tage vor dem Abbrennen des Feuers der Stadtverwaltung vorliegen

Antragsteller

Nähere Angaben zum Lagerfeuer
Hinweis:

Offene Feuer sind erlaubnispflichtig. Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen. Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Spanplattenreste, Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt)