Haben Sie Fragen zur Hundesteuer? Telefon: 037360 15118 oder E-Mail: steuern@olbernhau.de

Anmeldung zur Hundesteuer in Olbernhau

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.

Wenn Sie einen Hund halten, der älter als drei Monate ist, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung Olbernhau anmelden.

Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.

Angaben zum Hundehalter
Angaben zum Hund

Wählen Sie bitte den Grund für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer aus.

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