Haben Sie Fragen zur Hausnummernvergabe? Telefon: 037360 15141 oder E-Mail: bauamt@olbernhau.de

Antrag auf Erteilung einer Hausnummer

Die amtliche Vergabe einer Hausnummer dient der eindeutigen Adressierung eines Gebäudes im Gemeindegebiet und ist in der Hausnummern-Satzung geregelt.

Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Grundstück

Hinweis

Aufgrund eines Antrages auf Erteilung einer Hausnummer ergeht ein Bescheid mit Zuteilung der Hausnummer. Dieser ist lt. Verwaltungskostensatzung der Stadt Olbernhau gebührenpflichtig.

In der Gebühr enthalten ist die Versendung der Formulare an alle amtlichen Stellen.

 

Bei Neuerrichtungen, Abriss oder baulichen Veränderungen von Gebäuden ist der Eigentümer lt. § 6 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen.

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