Haben Sie Fragen zur Fällgenehmigung? Telefon: 037360 15126 oder E-Mail: ordnungsamt@olbernhau.de

Antrag auf Fällung von Gehölzen

Geschützte Gehölze im Sinne der Satzung:

1. Alleen und einseitige Baumreihen,

2. Laubbäume mit einem Stammumfang von 94 cm oder einen Stammdurchmesser von 30 cm gemessen in einer Höhe von 1,00 m über dem Erdboden,

3. Sträucher von mindestens einer Höhe von 3 m,

4. Hecken mit einer durchschnittl. Höhe von 3 m, Breite von 1 m und Mindestlänge von 10 m,

5. Ersatzpflanzunge, die aufgrund früherer Satzungen angelegt wurden

6. Gehölze, die aufgrund von Festsetzungen eines B-Plans zu erhalten sind

Wenn Sie geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigen oder stark zurückschneiden wollen, ist dafür eine Genehmigung laut Gehölzschutzsatzung erforderlich.

Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Gehölz

bei Bäumen:

Stammumfang,

gemessen in 100 cm Höhe

bei Großsträuchern:

Höhe

bei Hecken:

Länge

Angaben zum Standort der Gehölze

Es wurde kein Lageplan beigefügt, deshalb wird die Lage des Standortes beschrieben:

all fields marked with a (*) are required and must be filled out