Haben Sie Fragen zu Feuerwerken? Telefon: 037360 15120 oder E-Mail: ordnungsamt@olbernhau.de

Antrag auf Feuerwerk

Wenn Sie ein Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchten, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung (§ 24 (1) der 1. SprengV) für das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II.

Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.

Hinweis:
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von
35,00 € erhoben. Diese Antragstellung berechtigt nicht zur Durchführung. Eine entsprechende Genehmigung mit Rechnung wird erst nach der Bearbeitung erteilt. 

Angaben zum Absender
Angaben zum Feuerwerk

Angaben zum Ort des Feuerwerks

Es wurde kein Lageplan beigefügt, deshalb wird die Lage des Standortes beschrieben:

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