Haben Sie Fragen zu Feuerwerken? Telefon: 037360 15120 oder E-Mail: ordnungsamt@olbernhau.de
Antrag auf Feuerwerk
Wenn Sie ein Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchten, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung (§ 24 (1) der 1. SprengV) für das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II.
Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.
Hinweis: Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 35,00 € erhoben. Diese Antragstellung berechtigt nicht zur Durchführung. Eine entsprechende Genehmigung mit Rechnung wird erst nach der Bearbeitung erteilt.
Angaben zum Ort des Feuerwerks
Es wurde kein Lageplan beigefügt, deshalb wird die Lage des Standortes beschrieben: