Haben Sie Fragen zu Lagerfeuern? Telefon: 037360 15120 oder E-Mail: ordnungsamt@olbernhau.de
Antrag auf Lagerfeuer/ Brauchtumsfeuer
Das Abbrennen von Höhenfeuern oder so genannten Brauchtumsfeuern ab einer Größe von 1 m² Grundfläche und einer Stapelhöhe von 1 m ist genehmigungspflichtig und ist mindestens 10 Tage vor dem Abbrennen beim Ordnungsamt der Stadt Olbernhau zu beantragen.
Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.
Hinweis: Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Diese Antragstellung berechtigt nicht zur Durchführung. Eine entsprechende Genehmigung mit Rechnung wird erst nach der Bearbeitung erteilt.
Angaben zum Ort des Lagerfeuers/ Brauchtumsfeuers
Es wurde kein Lageplan beigefügt, deshalb wird die Lage des Standortes beschrieben: