Haben Sie Fragen zu Veranstaltungen nach 22.00 Uhr?

Telefon: 037360 15120 oder E-Mail: ordnungsamt@olbernhau.de

Antrag auf Veranstaltungen nach 22.00 Uhr

Allgemein gilt in Deutschland eine Nachtruhezeit von 22 bis 6 Uhr, so auch in Olbernhau. In dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören. Für Feste und Veranstaltungen kann eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot beantragt werden.

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Hinweis:
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von
30,00 € erhoben. Diese Antragstellung berechtigt nicht zur Durchführung. Eine entsprechende Genehmigung mit Rechnung wird erst nach der Bearbeitung erteilt. 

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Es wurde kein Lageplan beigefügt, deshalb wird die Lage des Standortes beschrieben:

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