Haben Sie Fragen zu Veranstaltungen nach 22.00 Uhr?
Telefon: 037360 15120 oder E-Mail: ordnungsamt@olbernhau.de
Antrag auf Veranstaltungen nach 22.00 Uhr
Allgemein gilt in Deutschland eine Nachtruhezeit von 22 bis 6 Uhr, so auch in Olbernhau. In dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören. Für Feste und Veranstaltungen kann eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot beantragt werden.
Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.
Hinweis: Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Diese Antragstellung berechtigt nicht zur Durchführung. Eine entsprechende Genehmigung mit Rechnung wird erst nach der Bearbeitung erteilt.
Angaben zum Ort der Veranstaltung
Es wurde kein Lageplan beigefügt, deshalb wird die Lage des Standortes beschrieben: