Die Einrichtungsleitung bestätigt, dass sie mit dem Eintritt in das Förderverfahren einverstanden ist. Im Falle einer Bewilligung sichert die antragstellende Einrichtung aus eigenen Mitteln die zur Durchführung des Vorhabens notwendige Grundausstattung und kommt für sämtliche Folgekosten auf, welche sich ggf. aus der Projektumsetzung und über den Bewilligungszeitraumes hinaus ergeben.