all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Antrag auf Verleihung eines Grabnutzungsrechts

Gemeinde Lohsa

 

Ansprechpartner Gemeinde Lohsa

Friedhofsverwaltung

Telefon: 035724 / 5693-14

 

 

Datenschutzhinweis:

Datenschutz - Einheitsgemeinde Lohsa 

Antragstellung Nutzungsrecht

Ich beantrage, nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung bzw. der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Lohsa für die nachfolgend genannte Person, das Nutzungsrecht an einer Grabstätte.

Grabstätte
Antragsteller/in

gleichzeitig Nutzungsberechtigte(r) der Grabstätte und Gebührenschuldner(in)

Trauerfeier / Beisetzung

Ich übertrage hiermit das Grabnutzungsrecht für den Fall meines Ablebens auf folgende Personen (entfällt bei anonymer Bestattung) Name, Vorname, Anschrift

Die genannten Personen sind vom Inhalt dieses Nutzungsvertrages informiert. Ich verpflichte mich, die entsprechende Grabstelle gemäß der Friedhofssatzung anzulegen und für die Dauer der Nutzungszeit zu pflegen und zu unterhalten. Nach Ablauf der Nutzungszeit verpflichte ich mich, die Grabstätte vollständig abzuräumen.

 

Mir ist bewusst, dass auf der Urnengemeinschaftsanlage kein Grabschmuck abgelegt werden darf. (Blumen können auf der Steinbank vor der Wiese abgelegt werden (Anonyme Anlage Weißkollm). Bei Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung ist die gepflasterte Umrandung der Anlage (Hermsdorf/ Steinitz) zu nutzen bzw. die vorhandene Vase an der Grabstelle (Weißkollm).

 

Der Nutzungsberechtigte wendet sich bei Vergabe einer Grabstätte in einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung für die Errichtung des Grabmales auf dem Friedhof in Weißkollm an die Firma Israel Grabmale in Hoyerswerda (03571/ 400599) und auf dem Friedhof in Steinitz bzw. Hermsdorf an die Firma Schramm Naturstein GmbH in Lohsa OT Hermsdorf (035724/ 50449).

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Lohsa meldet sich zur entgültigen Erteilung der Nutzung bei Ihnen telefonisch oder ggf. per angegebener E-Mail.

Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 c der EU-DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit dem Bestattungsgesetz des Landes Sachsen verarbeitet.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out