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Anzeige eines Gaststättengewerbes gem. §2 Abs.2 SächsGastG

Gemeinde Lohsa

Allgemeines

Ansprechpartner Gemeinde Lohsa - Gewerbe

 

Telefon: 035724 569314

 

E-Mail: einwohnermeldeamt@lohsa.de

 

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung auf www.lohsa.de möglich

 

Datenschutzhinweis:

Datenschutz - Einheitsgemeinde Lohsa 

Angaben zum Anzeigenden
Angaben zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb

Betriebszeiten

 

 

Montag

 

 

Dienstag

 

 

Mittwoch

 

 

Donnerstag

 

 

Freitag

 

 

Samstag

 

 

Sonntag

Achtung!

 

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Das Gewerbeamt der Gemeinde Lohsa meldet sich zur entgültigen Erteilung der Genehmigung bei Ihnen telefonisch oder ggf. per angegebener E-Mail.

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