Sie erhalten voraussichtlich keinen Zuschuss zur Familienerholung
Sie erhalten voraussichtlich einen Zuschuss zur Familienerholung
Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ohne Kindergeld, Kinderpflege- und Pflegegeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Landesblindengeld, Landeserziehungsgeld, Mindestbetrag Elterngeld