Fragen zur Fällgenehmigung? Telefon: 037322 32345 oder E-Mail: umwelt@brand-erbisdorf.de

Antrag auf Fällgenehmigung

Wenn Sie geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze fällen oder stark zurückschneiden wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, richtet sich nach unserer Baumschutzsatzung.

Angaben zum Antragsteller

Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können. 

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Angaben zum Gehölz

Rechts grünes Plussymbol anklicken, wenn sich der Antrag auf mehrere Bäume bezieht.

Abweichender Standort

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