Fragen zur Ersatzpflanzung? Telefon: 037322 32345 oder E-Mail: umwelt@brand-erbisdorf.de

Anzeige einer Ersatzpflanzung

Bäume und Gehölze, die von unserer Baumschutzsatzung erfasst sind, dürfen nur gefällt oder stark zurückgeschnitten werden, wenn die Stadtverwaltung dies zuvor genehmigt hat. Diese Genehmigung kann mit der Pflicht zur Vornahme von Ersatzpflanzungen verbunden werden, die Sie hier anzeigen können.

Angaben zur anzeigenden Person
Angaben zur Ersatzpflanzung

Rechts grünes Plussymbol anklicken, wenn sich die Anzeige auf mehrere Bäume bezieht.

Abweichender Standort