Fragen zu Feuerwerken außerhalb von Silvester? Telefon: 037322 32320 oder E-Mail: feuerschutz@brand-erbisdorf.de
Feuerwerk beantragen
Wenn Sie privat, also nicht als professioneller Pyrotechniker, außerhalb von Silvester ein Feuerwerk abbrennen wollen (sog. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nach § 24 Abs. 1 S. 1 der 1. SprengV), brauchen Sie dafür eine Erlaubnis von der Stadtverwaltung.
Im Fall von Rückfragen geht die Bearbeitung Ihres Antrages deutlich schneller, wenn wir Sie anrufen können.
Ort
Beginn
Feuerwerke sind vier Wochen vorher bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.
Ende
Person, die vor Ort für die Durchführung verantwortlich ist