Fragen zu Feuerwerken außerhalb von Silvester? Telefon: 037322 32320 oder E-Mail: feuerschutz@brand-erbisdorf.de

Feuerwerk beantragen

Wenn Sie privat, also nicht als professioneller Pyrotechniker, außerhalb von Silvester ein Feuerwerk abbrennen wollen (sog. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nach § 24 Abs. 1 S. 1 der 1. SprengV), brauchen Sie dafür eine Erlaubnis von der Stadtverwaltung.

Angaben zum Antragsteller

Im Fall von Rückfragen geht die Bearbeitung Ihres Antrages deutlich schneller, wenn wir Sie anrufen können. 

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Angaben zum Feuerwerk

Ort

Beginn

Feuerwerke sind vier Wochen vorher bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.

Ende

Person, die vor Ort für die Durchführung verantwortlich ist

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