Fragen zum Gaststättengewerbe? Telefon: 037322 32321 oder E-Mail: gewerbeamt@brand-erbisdorf.de

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass
nach § 2 Abs. 2 SächsGastG

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Stadtverwaltung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher anzeigen.

Angaben zum Antragsteller

Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können. 

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Angaben zum vorübergehenden Gaststättengewerbe

Ort

Beginn

Vorübergehende Gaststättengewerbe sind zwei Wochen vorher bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.

Ende

Hinweis: Änderungen gegenüber dieser Anzeige sind der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf unverzüglich in einer Änderungsanzeige mitzuteilen.

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