Fragen zum Gaststättengewerbe? Telefon: 037322 32321 oder E-Mail: gewerbeamt@brand-erbisdorf.de

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass
nach § 2 Abs. 2 SächsGastG

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Stadtverwaltung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher anzeigen.

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum vorübergehenden Gaststättengewerbe

Ort

Beginn

Ende

Hinweis: Änderungen gegenüber dieser Anzeige sind der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf unverzüglich in einer Änderungsanzeige mitzuteilen.