Antrag auf Absetzung
gemäß § 5 der Abwassergebührensatzung der Stadt Brand-Erbisdorf für das

Ich beantrage die Absetzung von nicht in öffentliche Abwasseranlagen eingeleiteteten Wassermengen entsprechend der geltenden Abwassergebührensatzung der Stadt Brand-Erbisdorf.

Angaben zum Antragsteller

Grundstück, auf das sich der Antrag bezieht

Angaben zur Verwendung nicht eingeleiteter Wassermengen
Angaben zur Gartenbewässerung

Der Gebührenschuldner hat die abzugsfähige Wassermenge durch einen Unterzähler nachzuweisen.

Angaben zur Teich- oder Poolbefüllung

Der Gebührenschuldner hat die abzugsfähige Wassermenge durch einen Unterzähler nachzuweisen.

Bei der Poolentleerung sind unbedingt diese Hinweise zu beachten.

Angaben zu gehaltenen Tieren

Kann der Gebührenschuldner die abzugsfähige Wassermenge nicht durch Unterzähler nachweisen, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Der Gebührenschuldner hat dann Nachweise zum Tierbestand zu erbringen.

Angaben zu Hausbau, Putzarbeiten o.ä.
Angaben zu Wasserrohrbruch, Havarien o.ä.

Havarien sind unverzüglich bei der Abwasserbeseitigung Oberes Striegistal anzuzeigen.