Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Kämmerei
SG Steuern/ Abgaben
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
§ 7 Abs. 6 Beherbergungssteuersatzung
Auf Antrag kann bei Beherbergungseinrichtungen, die pro Kalendermonat Beherbergungssteuer von nicht mehr als 100,00 Euro zu entrichten haben, der Anmeldungszeitraum auf drei Monate verlängert werden.
Anzahl Übernachtung für Hotels und Hotelähnliche Leistungen
Beherbergungssteuer von 2,00 € pro Übernachtung pro Gast
Anzahl Übernachtung für Pensionen und Ferienwohnungen
Anzahl Übernachtung für Baumbetten und Baumhäuser
Anzahl Übernachtung für Camping, Zelte, Jurten, Erdhäuser
Beherbergungssteuer von 1,00 € pro Übernachtung pro Gast
Anzahl der steuerbefreiten Übernachtungen pro Gast
(Bitte beachten Sie die Hinweise dazu)
Steuerbefreite Übernachtungen sind Übernachtungen,
Gesamtbetrag der Beherbergungssteuer aller angegebenen Übernachtungen
Den Gesamtbetrag der Beherbergungssteuer aller angegebenen Übernachtungen habe ich unter Angabe meines Kassenzeichens zu Gunsten der Gemeinde Neißeaue auf die Bankverbindung IBAN: DE81 8505 0100 0000 0106 77, BIC: WELADED1GRL bei der Sparkasse Oberlausitz Niederschlesien eingezahlt.
Hinweise:
Nach § 7 Absatz 5 der Beherbergungssteuersatzung ist der Betreiber einer Beherbergungseinrichtung verpflichtet, die innerhalb eines Kalendermonates vereinnahmte Beherbergungssteuer auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck selbst zu berechnen, bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße für die Gemeinde Neißeaue anzumelden und den angemeldeten Betrag der Steuer bis zum gleichen Tage auf das Konto der Gemeinde Neißeaue zu entrichten. Die Steueranmeldung muss vom Betreiber der Beherbergungseinrichtung oder einem von ihm dazu bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Der Betreiber der Beherbergungseinrichtung haftet der Gemeinde Neißeaue für den vollständigen und richtigen Einzug der Beherbergungssteuer.
Wer als Betreiber einer Beherbergungseinrichtung seiner Anmeldungs- und Entrichtungspflicht aus § 7 Absatz 5 der Beherbergungssteuersatzung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000,00 Euro geahndet werden.
Prüfungsvorschriften:
Die Gemeinde Neißeaue ist nach § 7 Absatz 4 der Beherbergungssteuersatzung berechtigt, Bestätigungen, Rechnungskopien, Zahlungsnachweise und Nachweise über Reservierungen nach § 2 Absatz 2 oder Absatz 3 der Beherbergungssteuersatzung und Meldescheine nach § 7 Absatz 3 der Beherbergungssteuersatzung zur Einsichtnahme anzufordern.
Des Weiteren kann die Gemeinde Neißeaue zur Überprüfung der in der Anmeldung gemachten Angaben eine Außenprüfung anordnen (§§ 193 ff. der Abgabenordnung, jeweils in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 4 c des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes).
maximal 4000 Zeichen
Ich versichere, dass die Angaben in dieser Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Unterschrift kann auch mit der Maus gegeben werden. Empfehlung: Bearbeitung am Tablet/ Smartphone.