Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße 

Ordnungsverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Ihre Daten
Fachliche Angaben und Versand
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Antrag auf Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum

Hinweise zum Antrag
  • Anträge auf Plakatierungen sind mindestens 1 Woche vor Beginn der beabsichtigten Plakatierung einzureichen.
  • Die Plakate sind nach Ablauf des Plakatierungszeitraumes umgehend zu entfernen.
  • Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße behält sich vor, bei einer Häufung von Plakatierungsanträgen zum gleichen Zeitpunkt, Anträge abzulehnen.
  • Eine Ablehnung aus anderen Gründen bleibt unberührt.
  • Die Plakate müssen mit den der Genehmigung beiliegenden Etiketten gekennzeichnet sein.

Wenn Sie bereits ein Nutzerkonto Bund oder ein "Mein Unternehmenskonto" besitzen, können Sie sich darüber authentifizieren und die Angaben zur Person automatisch ausfüllen lassen. Klicken Sie dazu bitte auf den Button "Nutzerkonto Bund ID Login" bzw. "Mein Unternehmenskonto Login" am Ende der Seite und führen Sie die entsprechenden Schritte aus. Eine Authentifizierung ersetzt zudem die Schriftform gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und bewirkt damit, dass der Antrag nicht mehr unterschrieben per Post, sondern vollständig digital eingereicht werden kann.

Sofern Sie ein Nutzerkonto Bund ID besitzen, können Sie sich damit authentifizieren und die Angaben zur Person vorausfüllen lassen.

Sofern Sie ein "Mein Unternehmenskonto" besitzen, können Sie sich damit authentifizieren und die Angaben zur Person vorausfüllen lassen.

Ihre Daten

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:

  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Angaben zur Plakatierung

genaue Beschreibung des Inhaltes der Plakate

Datum

Plakatierungszeitraum

Die Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 StandorteDie Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 Standorte

Die Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 StandorteDie Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 Standorte

Die Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 StandorteDie Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 Standorte

Die Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 StandorteDie Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 Standorte

Die Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 StandorteDie Plakatierung erfolgt im Sandwichverfahren, 2 Plakate = 1 Standort, Bsp.: 30 Plakate=15 Standorte

Achtung, hier ist vorab eine Stellungnahme einer höheren Behörde erforderlich (ggf. Landesamt für Straßenbau und Verkehr)

Rechnungslegung

maximal 1000 Zeichen

Mit dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihre E-Mail-Adresse/Ihr Nutzerkonto. Eine Antragskopie wird Ihnen auf der Folgeseite zum Download bereitgestellt.