Antrag Investitionsprogramm zum Barrierefreien Bauen "Lieblingsplätze für alle"  

nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 13.12.2022

Hinweise

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Um Ihren Förderantrag abzusenden müssen Sie folgende Nachweise hochladen:

  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse am Grundstück/Gebäude (Kopie des Grundbuchauszuges bzw. Miet-/Pachtvertrag sowie die Zustimmung des Eigentümers, die Sie im Verlauf der Antragstellung erzeugen können)
  • Kostenangebot zur Maßnahme
  • Bilder/Fotos des Ist-Zustandes der zu fördernden Einrichtung
  • eine Kopie der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen De-Minimis-Erklärung der SAB

Sie können auch eine Beschreibung der Maßnahme als PDF-Datei anfügen, wenn der vorgesehene Platz im Formular nicht ausreicht.

 

 

 

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Projektträger
Vertretungsbefugnis / Zeichnungsbefugnis

sind folgende Personen zeichnungsbefugt

Ansprechpartner für dieses Projekt

An diese Adresse wird der Link geschickt wenn Sie zwischenspeichern.

De-Minimis-Erklärung
frühere Anträge
Beschreibung der Maßnahme

Bitte laden Sie bis zu 3 Fotos des Ist-Zustandes der zu fördernden Einrichtung in Bezug auf die zu beseitigende Barriere hoch.

Ort der Maßnahme

Der Nachweis durch die Vorlage eines Eigentumsnachweises z. B. Grundbuchauszug ist erforderlich.

Der Nachweis durch Vorlage des Pacht-/Mietvertrages ist erforderlich, ebenso die Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung der Baumaßnahme/Maßnahme zur barrierefreien Gestaltung.

Die Dauer der Zweckbindung ist zu beachten!

Kosten und Finanzierung
  • Wenn der Träger dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben. Maßnahmeträger ohne Vorsteuerabzugsberechtigung geben die Bruttokosten an.
  • Die Höhe der Zuwendung kann lt. Investitionsprogramm maximal 25.000 EUR betragen, wobei  "Kleinmaßnahmen" grundsätzlich bessere Chancen auf Auswahl zur Förderung haben.
  • Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme des Letztempfängers sollen 25.000 EUR nicht überschreiten.
  • Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme muss bei höheren Gesamtausgaben sicher gestellt sein.


Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, die Kosten sollten nicht geringer sein als die Finanzierung.

Wir empfehlen die Einholung mehrerer Kostenangebote - in der Regel 3 Kostenvoranschläge - und weisen darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften des  Vergaberechts zu beachten sind.

Laden Sie hier das relevanteste Kostenangebot als Nachweis hoch.

Erklärungen

Ich erkläre, dass

Unterschriftsoption

Der Förderantrag sowie eine gesonderte Datenschutzerklärung müssen mit Unterschrift eingereicht werden. Dies kann per Ausdruck oder per BundID (Ausweis oder Elster-Zertifikat) geschehen.

Wenn es in Ihrer Satzung so vorgesehen ist, können Sie den Antrag auch zu zweit elektronisch unterzeichnen. Dann müssen aber beide das BundID-Verfahren benutzen. Eine Mischung handschriftlich/elektronisch ist nicht möglich.

Sie müssen sich dazu nicht am gleichen Ort befinden, ein Link zum Antrag kann an Ihren Partner versendet werden.

Ihre hochgeladenen Unterlagen werden schon elektronisch übermittelt und Ihrem Antrag automatisch zugeordnet sobald die unterschriebenen Dokumente eingegangen sind.

gesonderte Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung entsprechend Artikel 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Investitionsprogramm zum Barrierefreien Bauen 
“Lieblingsplätze für alle” 

Unterschrift per eID / Zertifikat
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