Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget

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Vereine und Initiativgruppen können Fördermittel aus dem Ehrenamtsbudget 2025 beim Landratsamt Bautzen beantragen. 

Der Sächsische Landtag hat Ende Juni den Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Auf dieser Grundlage erwartet der Landkreis voraussichtlich im September den Erhalt weiterer Fördermittel. 

 

Erst nach dem Eingang dieser Mittel kann über die bereits eingegangenen Förderanträge entschieden werden. Eine Antragstellung ist daher weiterhin möglich und ausdrücklich erwünscht – die Bearbeitung und Bewilligung erfolgt jedoch erst nach dem Mittelzufluss.

  • Vereine
  • Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen
  • Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, aber nicht in einem Verein organisiert sind
  • Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen
  • Investitionen
  • Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare Zahlungen an ehrenamtlich Tätige
  • Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme unterstützt werden

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.

 

Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "Formular einreichen" beim Landratsamt Bautzen ein.

 

Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Fördermittel sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 zu verbrauchen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 01.02.2026 nach.

 

Bitte verwenden Sie hierfür den online bereitgestellten Verwendungsnachweis.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

ehrenamt@lra-bautzen.de

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