Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget

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Vereine und Initiativgruppen können Fördermittel aus dem Ehrenamtsbudget 2025 beim Landratsamt Bautzen beantragen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Freistaat Sachsen hat der Landkreis Bautzen bisher nur anteilige Fördermittel für den Bereich Ehrenamt erhalten. Sobald der Staatshaushalt 2025/2026 vom Sächsischen Landtag beschlossen ist, rechnen wir mit weiteren Fördermitteln.

 

In der ersten Phase werden daher nur Projekte von Vereine und Initiativen gefördert und unterstützt, die im ersten Halbjahr 2025 Veranstaltungen mit einem konkreten Anlass planen und durchführen. Wir bitten um Verständnis.

  • Vereine
  • Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen
  • Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, aber nicht in einem Verein organisiert sind
  • Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen
  • Investitionen
  • Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare Zahlungen an ehrenamtlich Tätige
  • Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme unterstützt werden

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.

 

Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "Formular einreichen" beim Landratsamt Bautzen ein.

 

Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Fördermittel sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 zu verbrauchen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 01.02.2026 nach.

 

Bitte verwenden Sie hierfür den online bereitgestellten Verwendungsnachweis.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

ehrenamt@lra-bautzen.de

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