Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget

Hinweise

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Der Landkreis Bautzen erhielt das kommunale Ehrenamtsbudget vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Diese Mittel reicht der Landkreis an ehrenamtlich Engagierte mittels diesen Antragsverfahrens weiter.

 

Als ehrenamtlich Engagierter können Sie eine Unterstützung für Ihre ehrenamtliche Arbeit/Vereinsarbeit und Projekte beantragen.

  • Vereine
  • Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen
  • Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, aber nicht in einem Verein organisiert sind
  • Maßnahmen, Ideen und Projekte, bei denen Sachkosten entstehen
  • Investitionen
  • Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare Zahlungen an ehrenamtlich Tätige
  • Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme unterstützt werden

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.

 

Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschliesend digital mit der Schaltfläche "Formular einreichen" beim Landratsamt Bautzen ein.

 

Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.

Dieses ist im Jahr 2024 zu verbrauchen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 01.02.2025 nach.

 

Bitte verwenden Sie hierfür den online bereit gestellten Verwendungsnachweis.

Ihre Daten
Begünstigte Person / Verein / Initiative
Maßnahme
Förderung

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