Bauarchiv - Antrag auf Akteneinsicht

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Hinweise

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Recherche, Akteneinsicht und Vervielfältigungen sind gebührenpflichtig nach der Kostensatzung des Landkreises Bautzen. Die Recherchegebühren werden auch erhoben, wenn keine Bauakte ermittelt werden kann.

Nach Eingang des Rechercheauftrags erhalten Sie von uns schnellstmöglich eine Benachrichtigung über die vorliegenden Bauakten und eine Einladung zur Akteneinsicht.

Berechtigt zur Antragsstellung sind:

  • Grundstückseigentümer und Ehepartner
  • Entwurfsverfasser im Sinne der Sächsischen Bauordnung
  • Zwangsverwalter
  • Bevollmächtigte des Verwaltungs- oder Landgerichtes
  • Behörden
  • Personen mit Vollmacht des Eigentümers

Der Antragsstellung muss ein aktueller Eigentumsnachweis in Kopie beiliegen. Bei Benutzung durch Dritte im Auftrag des Eigentümers ist zusätzlich die Eigentümervollmacht erforderlich. Der Eigentumsnachweis kann sein:

  • aktueller Grundbuchauszug (max. vom laufenden Kalenderjahr)
  • alternativ Grundsteuerbescheid vom laufenden Kalenderjahr oder zuletzt erhaltener Grundsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis vom laufenden Kalenderjahr, sofern der Grundsteuerbescheid älter ist
  • alternativ notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgt ist
  • alternativ Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuchauszug, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch auf Erben erfolgt ist

Bei Benutzung durch Dritte im Auftrag des Eigentümers kann die Eigentümervollmacht sein:

  • schriftliche Vollmacht vom aktuellen Eigentümer
  • Maklervertrag
  • Vertrag mit einem Planungsbüro
  • Bestallungsurkunde; Betreuerausweis

Bitte halten Sie die Nachweise als PDF-Datei bereit.

Der Erfolg einer Recherche ist davon abhängig, welche Informationen zum Gebäude vorliegen. Für die Recherche benötigen wir mindestens die folgenden Angaben:
  • vollständige Anschrift
  • Flurstücknummer
  • Baujahr (ggf. geschätzt)
  • Nutzung und Art des Gebäudes (z. B. Wohnhaus, Doppelwohnhaus, Scheune, Fabrikgebäude, Dreiseitenhof, Garage usw.)
Bei älteren Gebäuden sind zusätzlich hilfreich:
  • Ortslistennummer (zu erfragen bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. beim zuständigen Grundbuchamt)
  • frühere Anschriften, z.B. geänderte Straßennamen
  • frühere Flurstücknummern
  • frühere Nutzung des Gebäudes
  • frühere Besitzer bzw. Bauherren

Das Bauarchiv hat in Kamenz zwei Standorte. An welchem Standort Sie die Bauakte einsehen können ist abhängig vom Baujahr und von der ehemaligen Kreiszugehörigkeit der Gemeinde in der sich das Gebäude befindet. Bitte achten Sie auf die in unserem Antwortschreiben angegebene Besucheradresse.

 

Akten, die seit dem 1. Januar 2009 für Bauvorhaben im heutigen Landkreis Bautzen angelegt wurden, sowie die Bauakten der ehemaligen Kreise Hoyerswerda, Kamenz und der zum Landkreis Bautzen gehörenden Teile des ehemaligen Kreises Dresden-Land befinden sich am Standort Kamenz, Macherstraße 57.

 

Bauakten der ehemaligen Kreise Bautzen und Bischofswerda befinden sich im Standort Kamenz, Jesauer Feldweg 4 (Kreisarchiv).

Telefonnummer für Anfragen zu neueren Bauakten und Bauakten der ehemaligen Kreise Hoyerswerda und Kamenz: 03591 5251-10338 oder -10353

 

Telefonnummer für Anfragen zu Bauakten der ehemaligen Kreise Bautzen und Bischofswerda: 03591 5251-10352

 

E-Mail : bauarchiv@lra-bautzen.de

Das müssen Sie nicht. Der Online-Assistent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen und schickt den ausgefüllten Antrag unkompliziert direkt an unsere Mitarbeitenden.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken, und per Post einreichen.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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Ihre Daten
gesetzlicher Vertreter
Kostenschuldner / Bescheidempfänger
Ihre Anfrage

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens ist eine formelle Begründung nicht zwingend notwendig. Aber wenn Sie möchten, können Sie uns den Hintergrund Ihres Recherchewunsches mitteilen, damit wir Ihnen die passenden Informationen zusammenstellen können.
Eine genaue Beschreibung Ihrer Anforderungen kann helfen, die fällige Gebühr gering zu halten.

Um welches Grundstück geht es?

Sollten Sie die Daten nicht zur Hand haben, können Sie das GeoWeb des Landkreises Bautzen nutzen.

 

Geben Sie hier zum Beispiel Baujahr, Vorbesitzer, Nutzungen, alte Adressen, Flurstück- und Ortslistennummern ein. Sachdienliche Hinweise können helfen die Recherche zu verkürzen und die fällige Gebühr gering zu halten.

 


persönliche Daten des Grundstückseigentümers
Nachweise

Sie können die Nachweise jetzt hochladen oder zum Termin der Einsichtnahme vorlegen.

Abschluss

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

buergeramt@lra-bautzen.de

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