Sperrmüll-Online-Antrag

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Hinweise

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Jeder gebührenzahlende Privathaushalt ist berechtigt, maximal einmal pro Jahr bis zu 4 m³ Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren abholen zu lassen.

 

Sofern Sie in diesem Kalenderjahr bereits eine Sperrmüllabholung beantragt haben oder es sich um ein Gewerbegrundstück bzw. Garten oder Garage handelt, können Sie einen kostenpflichtigen Container bestellen. 

 

Gleiches gilt für Vereine oder Gewerbe.
 

Sperrmüll sind Abfälle, die im Haushalt anfallen, aber aufgrund ihrer Größe nicht in der Restabfalltonne entsorgt werden können. Bauabfälle sind kein Sperrmüll!


Eine ausführliche Liste zu den Abfallarten und der jeweiligen Entsorgung finden Sie im Abfall-ABC des Landratsamtes.

 

Zum Sperrmüll gehören

  • Möbel und andere Einrichtungsgegenstände
  • Matratzen, Teppiche
  • Koffer
  • Innenrollos
  • Kinderwagen
  • Gartenmöbel
  • Lampen
  • Laminatböden, Paneele
  • Acrylbadewannen und Acrylduschtassen

 

Bei der Sperrmüllabholung werden auch alle elektrischen und elektronischen Altgeräte sowie alle metallhaltigen Gegenstände (Schrott) kostenfrei mitgenommen und unterliegen nicht der Mengenbegrenzung sperriger Abfälle von 4 m3. Bitte separat bereitstellen!

 

Zum Beispiel:

  •  Waschmaschinen
  • Radios
  • Elektroherde, Geschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • Computer, Telefone
  • Fernseher
  • Nähmaschinen Schrott
  • Haushaltsschrott
  • Gasherde
  • Öfen (ohne Öl, Schamotte und Kacheln)

 

Kein Sperrmüll ist/sind ...

  •  jegl. Abfall aus Baumaßnahmen, Bauschutt, Steine, Bodenaushub
  • Fenster, Türen
  • Balken, Bretter, Parkettböden, Paletten
  • Heizkessel, Heizkörper
  • Sanitärkeramik
  • Gewerbe- & Industrieabfälle
  • Garten- & Grünabfälle
  • Hausmüll (auch in Säcken verpackt),
  • Tapetenreste ➞ Restabfalltonne
  • Wertstoffe ➞ Wertstoffsammlung
  • Geräte mit Verbrennungsmotoren ➞ Abgabe beim KFZ-Verwerter
  • Altreifen, Schläuche, Kfz-Teile ➞ Abgabe beim KFZ-Verwerter
  • Lumpen, Federbetten, Müllsäcke ➞ Restabfalltonne

Die Abholung erfolgt an einer frei zugänglichen Stelle an der Grundstücksbegrenzung oder dem Tonnenstellplatz. Eine Abholung aus Gebäuden erfolgt nicht. Privatgrundstücke werden nicht befahren.

 

Stellen Sie frühestens ab 16.00 Uhr des Vortages der Abholung und spätestens bis 6.00 Uhr am Abholtag den Sperrmüll getrennt nach Sperrmüll, Schrott und Elektrogeräten bereit. Damit wird das Durchwühlen des Abfalls durch Dritte weitestgehend vermieden.

 

Zur Beachtung: Verunreinigungen der Umgebung sind auszuschließen, nicht abgefahrene Abfälle sind unverzüglich vom Besteller von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes leiten Ihre Bestellung an ein Entsorgungsunternehmen weiter. Den Termin zur Abholung Ihres Sperrmülls teilt Ihnen das Entsorgungsunternehmen etwa eine Woche zuvor mit.

 

Die Terminbenachrichtigung erfolgt per E-Mail. Geben Sie daher bitte eine gültige Adresse an.

 

Nach Abschluss des Antrags wird Ihnen eine Eingangsbestätigung angezeigt und zusätzlich per E-Mail zugestellt. Schauen Sie regelmäßig in Ihrem Posteingang sowie dem Spamordner nach. 

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten

Diese Nummer finden Sie oben rechts auf Ihrem Gebührenbescheid.

Was soll abgeholt werden?

Bei der Sperrmüllabholung werden auch alle elektrischen und elektronischen Altgeräte sowie alle metallhaltigen Gegenstände (Schrott) kostenfrei mitgenommen und unterliegen nicht der Mengenbegrenzung sperriger Abfälle von 4 m³.

Bitte stellen Sie diese Geräte separat bereit!

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

abfallwirtschaft@lra-bautzen.de

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