Antrag auf Namensänderung

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Hinweise

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Die Gebühr für die Änderung des Familiennamens beträgt 10,00 bis 1.150,00 Euro; die Gebühr für die Änderung von Vornamen beträgt 10,00 bis 600,00 Euro. 

 

Bei Rücknahme des Antrags werden 10 bis 75 Prozent der festzusetzenden Gebühr erhoben. Bei Ablehnung kann die Gebühr bis auf 10 Prozent ermäßigt werden.

 

Die Höhe der Gebühr wird im Wesentlichen nach dem Verwaltungsaufwand für diese Namensänderung, nach der Höhe des Einkommens aller Personen, deren Name geändert werden soll sowie nach der Bedeutung der Namensänderung für die Antragsteller bemessen. 

 

Sie können Gebührenminderung bzw. Gebührenbefreiung beantragen, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Wenn Sie das tun, müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse nachweisen.

Um den Antrag zu stellen benötigen Sie

  • eine ausführliche Begründung für Ihren Antrag als separate PDF-Datei
  • falls Sie Gebührenminderung beantragen, die Einkommensnachweise der letzten drei Monate als PDF-Dateien

 

Im Verlauf des Verfahrens können jedoch folgende Unterlagen benötigt werden:

  • ausführliche Begründung des Antrages von Antragsteller bzw. allen Beteiligten die das 14. Lebensjahr vollendet haben
  • aktuelle Meldebescheinigung Antragsteller/Kind
  • Hinweis Namensführung der Mutter, wenn dies für die Namensfüh-rung relevant
  • beglaubigte Abschrift Geburtenbuch / Geburtsregister Antragsteller/Kind
  • ggf. beglaubigte Abschrift Geburtenbuch / Geburtsregister Geschwister
  • ggf. beglaubigte Abschrift Heiratsbuch Antragsteller
  • evtl. Scheidungsurteil, wenn vorhanden
  • evtl. Zustimmung der Mutter und aktuelle/letzte bekannte Anschrift der Kindesmutter
  • evtl. Zustimmung des Vaters und aktuelle/letzte bekannte Anschrift des Kindesvaters
  • Nachweis Sorgerecht – Gerichtsentscheidung, Sorgeerklärung oder Negativbescheinigung (auch bei teilweiser Sorge Unterschrift der Eltern auf dem Antrag)
  • Kopie Personalausweis / Reisepass Antragsteller/Kinder
  • einfaches aktuelles Führungszeugnis Antragsteller/Kind
  • evtl. psycholog. Gutachten oder ärztliche Stellungnahme / Nachweise über Belastung durch Namensführung 
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Onlineportal) Antragsteller (alle die das 14. Lebensjahr vollendet haben)
  • Nachweise über derzeitige Namensführung (Zeugnisse, Dokumen-te usw.)
  • wenn Pfleger oder Vormund für beschränkt Geschäftsfähige oder Geschäftsunfähige den Antrag stellt, erforderliche Genehmigung Vormundschaftsgericht (Namensänderungsgesetz § 2 (1) sowie Namensänderungsverwal-tungsvorschrift Nr. 7 (1) und Nr. 17 (g)) 
  • Nachweis Ergebnis vormundschaftsgerichtlicher Anhörung, wenn Antragsteller beschränkt geschäftsfähig und älter als 16 Jahre ist.

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Datenschutzhinweise

Antragsteller
Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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Ihre persönlichen Daten
Person, deren Name geändert werden soll
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... der Person, deren Name geändert werden soll

Nebenwohnung
persönliche Daten des Ehegatten
Nebenwohnung
Daten der Ehe
minderjähriges Kind
Beteiligte, die zu hören sind

Beteiligte nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" sind beispielsweise noch nicht genannte Elternteile eines nichtehelichen Kindes, Pflegeeltern oder Stiefeltern.

Beteiligter
Abschluss
Gebühren

Die Gebühr für die Änderung des Familiennamens beträgt 10,00 bis 1.150,00 Euro; die Gebühr für die Änderung von Vornamen beträgt 10,00 bis 600,00 Euro. 

 

Bei Rücknahme des Antrags werden 10 bis 75 Prozent der festzusetzenden Gebühr erhoben. Bei Ablehnung kann die Gebühr bis auf 10 Prozent ermäßigt werden.

 

Die Höhe der Gebühr wird im Wesentlichen nach dem Verwaltungsaufwand für diese Namensänderung, nach der Höhe des Einkommens aller Personen, deren Name geändert werden soll sowie nach der Bedeutung der Namensänderung für die Antragsteller bemessen. 

 

Sie können Gebührenminderung bzw. Gebührenbefreiung beantragen, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Wenn Sie das tun, müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse nachweisen.

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