Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für  
Wohnungs- und Teileigentum

Hinweise

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Stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- und Teileigentum

 

Bitte halten Sie eventuell notwendige Nachweise, z.B. Ihren Auftragsnachweis, als PDF-Datei bereit.

Bitte geben Sie im folgenden Ihre E-Mail-Adresse an. Ihnen wird nach Abschluss des Antrags eine Eingangsbestätigung angezeigt und zusätzlich per E-Mail zugestellt. Schauen Sie regelmäßig in Ihrem Posteingang sowie dem Spamordner nach, da die Benachrichtigung vorrangig auf diesem Weg erfolgt. 

Die Antragstellung erfolgt online. Der Online-Assistent hilft Ihnen dabei, den Antrag richtig auszufüllen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. 
Füllen Sie das folgende Formular aus und übermitteln Sie uns den Antrag über die Schaltfläche "Senden". Sie haben anschließend die Möglichkeit, die Zusammenfassung Ihrer Angaben zu speichern.

Ihre Daten
Ihr Anliegen

beantrage ich nach den angegeben Auswahlkriterien Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Sächsische Gutachterausschussverordnung - SächsGAVO) vom 15. November 2011, zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 geändert.

Um welches Gebiet geht es?

Sollten Sie die Daten nicht zur Hand haben, können Sie das GeoWeb des Landkreises Bautzen nutzen.

 

Auswahlkriterien
Vergleichszeitraum
Anzahl der Kauffälle

oder

benachbarte Städte und Gemeinden, die in die Recherche mit einbezogen werden sollen

Nennen Sie benachbarte Städte/Gemeinden, welche ebenfalls in die Recherche einbezogen werden sollen, wenn nicht ausreichend Kaufpreise vorliegen.

oder

Merkmale

Es empfiehlt sich, aus den folgenden Kriterien nur die prägnantesten Merkmale auszuwählen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Auf welchem Weg möchten Sie die Daten und den Kostenbescheid erhalten?
Abschluss

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