Anzeige einer Versammlung oder eines Aufzuges unter freiem Himmel

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Hinweise

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Gemäß § 2 Absatz 1 Sächsisches Versammlungsgesetz ist eine Versammlung eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe am der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen (z.B. Volksfeste, Vergnügungsveranstaltungen, Straßenfeste) fallen nicht unter das Versammlungsrecht. Bei derartigen Sondernutzungen wenden Sie sich bitten an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

In der Regel setzt sich das Ordnungsamt mit Ihnen per E-Mail in Verbindung.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten
Details zur Versammlung

Die ehrenamtlichen Ordnungskräfte sind durch den Veranstalter zu stellen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Während der Versammlung müssen die Ordnungskräfte eine weiße Armbinde mit der gut sichtbaren Bezeichnung „Ordnerin“ oder „Ordner“ tragen.

Geben sie bitte genaue Daten zum Ort an. Schlagen Sie gerne die Geodaten in unserem Cardomap nach.

Handelt es sich um einen Aufzug, laden Sie bitte ein Dokument mit der Streckenführung hoch.

Geodaten im Cardomap nachschlagen

Beteiligte Personen
Versammlungsleiter
stellvertretender Versammlungsleiter

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

buergeramt@lra-bautzen.de

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